Albers Treppentechnik
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AGB
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeine Bedingungen Folgende Bedingungen sind Vertragsbestandteil, solange etwas anderes nicht schriftlich von uns bestätigt wird. Alle Mitteilungen an unsere Firma , die recht erheblich sein sollen, müssen binnen 12 Tage schriftlich an uns gerichtet sein. Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt. Wir widersprechen schon jetzt, falls wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. 2. Preise Es kommen die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise in Anrechnung, falls diese später als drei Monate nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden sollen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen (-leistungen) sind Abschlagszahlungen nach den vereinbarten Einzelpreisen zu leisten. Sollte bei Pauschalpreisen die Montage mit zum Auftragsumfang gehören, diese aber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu dem vereinbarten Termin nicht möglich sein, ist dennoch die Ware zur Zahlung fällig, wobei für die nicht erfolgte Montage ein Anteil von 10% der jeweiligen Abschlagssumme abgezogen werden kann. Abschläge sind sofort binnen fünf Banktage zur Zahlung fällig. Sollte vor Fertigungsbeginn ein Auftrag ohne unser Verschulden vom Kunden gekündigt werden, sind wir berechtigt , Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich MWST. zu verlangen, es sei denn, der Kunde erbringt den Nachweis , dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Hinzu kommen die von uns zu zahlenden Provisionen. Skontoabzüge oder sonstige Abzüge, die von uns nicht schriftlich vereinbart wurden, werden nachgefordert und sind binnen fünf Banktage nachzuzahlen. Wir behalten uns vor, anfallende Zinsen für die unberechtigten Abzügen und unsere zusätzlichen Aufwendungen, ebenfalls in Rechnung zu stellen. 3. Lieferzeit Sollten mit uns vereinbarte Liefertermine durch unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht grob fahrlässig verschuldet wurden, nicht eingehalten werden, kann der Besteller keinen Schadens- ersatzanspruch für die ihm evtl. entstandenen Kosten, wie Telefongebühren, Porto, km- Kosten, Arbeits- und Mietausfall und dergl. geltend machen. Sollten Konstruktionsprobleme (Einhaltung von Bauvorschriften, Einbauschwierigkeiten usw.) auftreten, die nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden können, verlängert sich die Nachfrist um mindestens vier Wochen oder sogar unbefristet, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Falls kein Liefertermin vereinbart ist, der nach Kalender bestimmt werden kann, ist die Leistung bzw. Lieferung vom Kunden so abzurufen, das der Vertrag binnen vier Monate nach Abschluss abgewickelt ist. Die evtl. daraus entstandenen Mehrkosten für uns, z.B. durch gewünschte Teillieferungen oder Teil- montage, trägt der Besteller. Geschieht dies trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz in entsprechender Anwendung Punkt 2 dieser Bedingung zu verlangen. 4. Eigentumsvorbehalt Das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur völligen Bezahlung der Werklohnforderung vor. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. Weiterverarbeitung tritt der Besteller schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen Drittkäufer bis zur Höhe des Rechnungsbetrages sicherheitshalber ab und erteilt die Befugnis zur Einziehung. 5. Gewährleistung Mängelrügen sind unserer Firma innerhalb von 12 Tagen nach Auftrags- bzw. Teilauftragsabwicklung schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gilt entsprechendes ab Erkennbarkeit des Mangels. Bei fristgerechter Mängelrüge steht dem Besteller ein Nachbesserungsanspruch zu oder nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreien Ersatz , und zwar in gleicher Form wie zuerst bestellt. Hierfür steht uns eine Frist von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatz kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen., es sei denn, sie beruhen auf den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln oder Ersatzlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller nicht eine angemessene, dem Wert erbrachten Leistung entsprechende Abschlagszahlung an uns leistet. Montageausgleiche durch bauseitige Bedingungen in allen Richtungen, die aus Gründen der Bauvorschriften evtl. erforderlich werden, berechtigen den Kunden zu keiner Beanstandung. Das gilt auch dann, wenn durch bereits vorhandenen Bauteilen Veränderungen notwendig werden. Der Bauherr ist verpflichtet, unsere Artikel an der Baustelle nach Anlieferung bzw. Beendigung der Montage oder auch Teilmontage vor Verschmutzung, Beschädigung, Diebstahl u. a. zu schützen. Dem Bauherrn bleibt die sofortige Prüfung der eingebauten Elemente auf Beschädigungen überlassen. Beschädigungen, die wir zu vertreten haben, müssen uns binnen fünf Tage schriftlich gemeldet werden. Spätere diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt. Alle Teile , besonders Holzteile dürfen nur in trockenen Räumen gelagert und eingebaut werden. Dicht montierte Heizkörper in Nähe unserer Bauteilen dürfen nicht vorhanden sein. Bei nach Auslieferung auftretenden Rissbildungen oder Verzug von Holzartikeln, die auf Witterungseinflüsse, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen zurückzuführen sind, können wir nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden. Evtl. erforderliche Nachtragsarbeiten gehen zu Lasten des Kunden. Es ist zu beachten, dass Farbunterschiede in den einzelnen Holzbauteilen holzbedingt sind und für einen einheitlichen Farb- und Maserungston von uns keine Garantie übernommen werden kann. Holzbauteile können natürliche Risse enthalten, die von uns fachgerecht ausgewachst sein können. Holz besteht aus unzähligen Rissen und dieses ist als eine Eigentümlichkeit des Werkstoffes Holz anzusehen und berechtigt nicht zur Reklamation. Wünscht der Kunde einen speziellen Farbton, müssen die Beizen gestellt oder Herstellerfirma und Beizton- Nr. genannt werden. Soll nach einem vorgegebenen Muster gebeizt werden, kann für eine absolute Farbgleichheit nicht garantiert werden, da dies fertigungstechnisch nicht möglich ist. Sollte dieses auch noch bei anderen Holzarten erfolgen, kann der Farbton nur richtungsweisend sein. 6. Zeichnungen / Informationen Alle im Angebot und bei der Bestellung festgestellten Maße , Stückzahlen und Abbildungen sind nur annähernd. Die entsprechenden Maß und Stückzahldifferenzen, welche aus technischen Gründen erforderlich sind, müssen vom Kunden akzeptiert werden, auch wenn ihm dadurch evtl. Mehrkosten entstehen. Die Ausführung bzw. Konstruktion von Bauteilen wird von uns übernommen und nach eigenen Erfahrungen ausgeführt. Zweckmäßige Konstruktionsänderungen und – Verbesserungen behalten wir uns vor. Veränderungs- und Nachtragsarbeiten am Baukörper, die zur Montage unserer Artikel ohne unser Verschulden erforderlich sind, müssen vom Bauherrn getragen werden. Arbeiten wie Bohren und Stemmen an Marmor, Terazzo, Stein, Holz usw. werden auf Risiko des Bauherrn geführt. Für dabei eintretende Beschädigungen, die nicht voraussehen lassen und durch Arbeiten entstanden sind, die für unsere Montage erforderlich waren, sind wir nur dann schadensersatzpflichtig , wenn der Schaden grob fahrlässig herbei geführt wurde. Sollten an nicht makierten Stellen an Elektro- und Wasserleitungen usw. Schäden auftreten lehnen wir ausdrücklich jeden Schadensersatz ab, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Der Bauherr ist verpflichtet, uns vor der genauen Planung der Bauteile, genaue Informationen über Leitungen (Wasser, Gas, Strom etc.)zu geben. Geschieht dieses nicht, lehnen wir jede Haftung bei einer Beschädigung ab. 7. Betontreppen mit Holzstufen belegen Sollte eine Betontreppe von uns mit Holzstufen belegt werden, ist der Bauherr dafür zuständig, dass der Betonkern sauber von Putzrückständen (besonders in den Ecken) und sonstigen Rückständen befreit ist. Muss der Betonkern von uns gereinigt werden, sind wir berechtigt, die entstandenen Aufwendungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Falls der Betonkern zu hoch für unsere im Angebot angegebene Stufenstärke ist, kann es erforderlich sein, dass die Stufen von uns etwas höher gezogen werden. Ebenfalls kann eine Korrektur der Stufenverziehung nur vom Betonkern weg erfolgen. Die Unterschiede zum Betonkern müssen bauseits geschlossen werden, ohne dass Feuchtigkeit unterhalb der Stufen läuft. 8. Hilfsmittel Elektrischer Strom, Wasser oder sonstige Hilfsmittel sind vom Kunden kostenlos und termingerecht zu stellen oder die uns dadurch entstandenen Kosten sind von ihm zu übernehmen. Die Montage- stelle muss für uns sauber, trocken und frei zugänglich sein. 9. Änderungen Änderungswünsche jeglicher Art nach Auftragsvergabe und Aufmaß bzw. beim Einbau können nicht direkt mit Außendienstmitarbeitern vereinbart werden und zwar ausdrücklich schriftlich. Mündliche oder telefonische Abmachungen haben keinerlei Gültigkeit. 10. Kopfhöhen / Haftungsausschluss Sind baulich bedingte, eingeschränkte Kopfhöhen nicht vermeidbar, dann bestehen keine Haftungsansprüche gegen uns. Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn uns nicht ein grober Konstruktions- Fehler an der Treppe nachgewiesen wird. Der Kunde bestätigt mit seiner Auftragsvergabe an uns, dass er ausführlich und ausreichend über die zu erwartende Kopfhöhe aufgeklärt wurde. Die von uns erstellten Zeichnungen und Skizzen sind für uns nicht verbindlich und nur als Skizzen zu verstehen, sofern dieses nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart wurde. Werden andere Treppen, wie in der Bauzeichnung vorgesehen, vom Kunden bestellt, ist dieses ausdrücklich ein Wunsch des Kunden und liegt in seiner Verantwortung. Wir übernehmen daher keine Verantwortung für die Entscheidung des Kunden. 11. Internet- Technologie Die Firma Albers verwendet Internet-Technologien (z.B. Cookies,) ausschließlich dazu, Ihnen die Bedienung der Internet-Anwendungen zu erleichtern. Um die Darstellung unserer Webseiten zu verbessern, werden gelegentlich automatische Informationen eingeholt (z.B. Browser, Anzahl der Clicks, Betriebssystem, Anzahl der Clicks, durchschnittliche Verweildauer pro Seite). Diese Informationen dienen nur der Statistik und werden nicht personenbezogen erhoben. Mit der Auftragsvergabe an uns werden diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Stand : März 2000 Firma : Tischlerei / Innenausbau Dipl. Ing. H.-J. Albers GmbH
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